Stand 15.07.2022
Bitte beachten Sie, dass es durch die aktuellen Entwicklungen zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.
Alle Angaben basieren auf der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die bisherigen 3G- und 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen entfallen ab dem 1. April.
Eine Maskenpflicht besteht weiterhin in folgenden Einrichtungen:
- im ÖPNV
- in medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäusern, Kliniken und für Mitarbeitende bei Rettungsdiensten)
- in Pflegeeinrichtungen
- in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen)
Weitere Einrichtungen und Unternehmen dürfen im Rahmen des Hausrechts zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht, festlegen. Bitte informieren Sie sich dazu bei dem jeweiligen Betreiber.
In folgenden Einrichtungen gilt weiterhin eine Testpflicht:
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
- in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen)
Bitte beachten Sie weiterhin die AHA-Regeln.
Zusätzliche Informationen zu Sehenswürdigkeiten / Veranstaltungen in Aachen:
Aachener Rathaus
- Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Aachener Dom
- Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Stadtrundfahrten mit dem CityTour-Bus
- Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Reisen
- Informationen für Einreisende aus Risikogebieten finden Sie hier.
- Informationen und Reisehinweise zum Grenzgebiet Euregio Maas-Rhein finden Sie hier.
Öffentlicher Nahverkehr
- Bitte informieren Sie sich unter www.aseag.de über die aktuelle Situation im öffentlichen Nahverkehr.
Dreiländereck (Deutschland/Belgien/Niederlande)
- Für Einreisen aus anderen Ländern (die nicht als Virusvariantengebiet eingestuft sind) gelten keine besonderen Vorgaben bei der Einreise. Insbesondere ist keine Anmeldung notwendig und auch kein Testnachweis notwendig. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gelten abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
- Niederlande: Einreise ohne 3G-Nachweispflicht
- Belgien: Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes in Belgien.