Wichtiger Hinweis für den Zeitraum bis 26.04.2021
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu privaten Zwecken - soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind - bis voraussichtlich zum 26.04.2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-04-15_coronaschvo_ab_19.04.2021_lesefassung.pdf
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